Der MFA-Tarif gilt nicht automatisch
Für Medizinische Fachangestellte schließen die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) einen bundesweiten Gehaltstarifvertrag. Der aktuelle Vertrag ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, enthält eine zweite Tabelle ab dem 1. Januar 2026 und kann frühestens zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden.
Unmittelbar gilt er nur, wenn Praxisinhaber und MFA Mitglied der Tarifparteien sind. Ansonsten gilt er, wenn der Arbeitsvertrag auf ihn verweist oder er in der Praxis üblicherweise angewendet wird. Frag deshalb konkret, ob und wie dein Vertrag den Tarif einbezieht.
Tätigkeitsgruppen und Berufsjahre
Das Tarifgehalt ergibt sich aus zwei Achsen. Die Tätigkeitsgruppe von I bis VI richtet sich nach Aufgaben und Fortbildung, die Stufe nach Berufsjahren, gezählt ab dem Monat der bestandenen Abschlussprüfung. Seit 2026 gibt es neun Stufen, die letzte ab dem 33. Berufsjahr. Einige Vollzeitwerte ab 1. Januar 2026:
| Tätigkeitsgruppe | Voraussetzung laut Tarif | 1. bis 4. Berufsjahr |
|---|---|---|
| I | abgeschlossene Ausbildung, Aufgaben nach Ausbildungsverordnung | 2.939,59 € |
| II | mindestens 40 Stunden Fortbildung und/oder Berufserfahrung | 3.115,97 € |
| III | mindestens 80 Stunden Fortbildung und/oder Berufserfahrung | 3.292,34 € |
| IV | mindestens 120 Stunden Fortbildung oder Koordination der Ausbildung | 3.468,72 € |
Teilzeitkräfte erhalten je vereinbarter Stunde 1/167 des Vollzeitgehalts ihrer Gruppe. Für Überstunden und Samstagsarbeit sieht der Tarif 25 Prozent Zuschlag vor, für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit 50 Prozent. Gruppe V setzt leitungsbezogene Tätigkeiten voraus, Gruppe VI liegt noch darüber.
ZFA: Tarif nur in vier Kammerbereichen
Für Zahnmedizinische Fachangestellte verhandelt der vmf mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ). Der aktuelle Vergütungstarifvertrag läuft vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026 und gilt für Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Westfalen-Lippe. Er erhöhte die Gehälter im Schnitt um 4,65 Prozent ab Juli 2025 und um weitere 2,80 Prozent ab Januar 2026. In anderen Regionen verhandelst du dein Gehalt direkt mit der Praxis, eine Orientierung an diesen Tabellen ist dort freiwillig.
Vor der Unterschrift klären
- Gilt der Tarif über einen Verweis im Arbeitsvertrag, und zwar in der jeweils gültigen Fassung?
- In welche Tätigkeitsgruppe wirst du eingruppiert, und welche Fortbildungen erkennt die Praxis dafür an?
- Wie viele Berufsjahre werden angerechnet, auch aus früheren Praxen?
- Wie werden Überstunden erfasst und ausgeglichen, als Freizeit oder mit Zuschlag?