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Ratgeber

Einstieg als MFA oder ZFA: Ausbildung, Externenprüfung und Unterlagen

Vom Ausbildungsplatz in der Praxis über den späteren Abschluss mit Berufserfahrung bis zur Bewerbung mit Fortbildungsnachweisen.

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Ausbildung in der Praxis

Der übliche Weg ist die dreijährige duale Ausbildung: Du arbeitest in einer Praxis und besuchst die Berufsschule. Den Ausbildungsvertrag trägt die Ärztekammer oder die Zahnärztekammer ein, die auch die Prüfungen abnimmt. In der ZFA-Ausbildung ist die Abschlussprüfung seit der Neuordnung zweigeteilt: Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden, Teil 2 am Ende der Ausbildung.

Die Ausbildungsvergütung legen die Tarifverträge fest, wo sie gelten. Der MFA-Tarif sieht 2026 monatlich 1.050 Euro im ersten und 1.250 Euro im dritten Ausbildungsjahr vor. Der ZFA-Tarif für Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und Westfalen-Lippe nennt 1.000, 1.100 und 1.200 Euro für die drei Jahre.

Für einen Ausbildungsplatz reichen in der Regel Anschreiben, Lebenslauf und die letzten Schulzeugnisse. Ein kurzes Praktikum hilft dir bei der Entscheidung zwischen Arzt- und Zahnarztpraxis und zeigt der Praxis, wie du mit Patienten umgehst.

Späterer Abschluss mit Berufserfahrung

Wer schon länger in einer Praxis mitarbeitet, ohne die Ausbildung abgeschlossen zu haben, kann nach § 45 Abs. 2 BBiG ohne Ausbildungsvertrag zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Voraussetzung ist eine Tätigkeit im Beruf von mindestens dem Eineinhalbfachen der Ausbildungsdauer, bei drei Jahren also viereinhalb Jahre. Die Kammer kann auch andere Nachweise berücksichtigen, etwa Zeugnisse über Tätigkeiten im Ausland. Den Antrag stellst du bei der Kammer, die für deinen Beruf zuständig ist.

Quereinstieg aus der Pflege

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Altenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, die als MFA arbeiten, sind im MFA-Gehaltstarifvertrag den MFA gleichgestellt. Das erklärt Anzeigen, die ausdrücklich Pflegefachkraft oder MFA ansprechen, zum Beispiel in Dialyse oder Endoskopie. Für die Arbeit in einer Zahnarztpraxis gibt es keine vergleichbare Regel, dort ist die ZFA-Ausbildung der Standard.

Fortbildung nach dem Abschluss

Nach der Ausbildung lohnt es sich, Fortbildungen gezielt zu sammeln. Im MFA-Tarif hängt der Aufstieg von Gruppe I in die Gruppen II, III und IV an Fortbildungen von mindestens 40, 80 oder 120 Stunden oder an entsprechender Erfahrung. Frag deine Praxis, welche Kurse sie bezahlt und ob sie dich dafür freistellt. Für Leitungsaufgaben sieht der Tarif eigene Gruppen vor.

Unterlagen und Tipps

  • Prüfungszeugnis der Ärzte- oder Zahnärztekammer, bei Pflegeberufen die Erlaubnisurkunde
  • Fortbildungsnachweise mit Stundenzahl, weil sie über die Tätigkeitsgruppe mitentscheiden
  • Bei Röntgenassistenz den Nachweis über den Strahlenschutzkurs
  • Fachrichtungen und Praxissoftware, mit denen du bereits gearbeitet hast

Frag im Gespräch nach Sprechstundenzeiten, Samstagsdiensten und danach, in welche Tätigkeitsgruppe die Praxis dich einordnen will. Eine schriftliche Zusage der Eingruppierung erspart später Diskussionen.

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